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Krankenhaus-Zukunftsgesetz: Bundesregierung legt Fokus auf IT-Sicherheit
SECURITY INSIGHTS | 14. August 2020
Mit drei Milliarden Euro will die Bundesregierung die Digitalisierung von Krankenhäusern vorantreiben. Die Förderung setzt voraus, dass die Kliniken bei der digitalen Transformation das Thema IT-Sicherheit fokussieren.
Zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen stellt die Bundesregierungen den Krankenhäusern im Land drei Milliarden Euro an Hilfsgeldern in Aussicht. In einem ersten Entwurf für ein sogenanntes Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) definiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Vorgaben, die als Voraussetzung für eine Förderung gelten sollen. Demnach müssen mindestens 15 Prozent des erhaltenen Geldes in die IT-Sicherheit der Kliniken fließen.
Die Koppelung der Fördergelder an Investitionen in die IT-Sicherheit sind ein wichtiges Signal dafür, welche Bereiche die Bundesregierung bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen als zentral erachtet. Die digitale Transformation von Arztpraxen, Kliniken und auch Krankenkassen kann nur gelingen, wenn auch ein hohes Maß an IT-Sicherheit und Datenschutz gegeben ist. In der Vergangenheit kam es schon mehrfach zu kritischen Ausfällen in Krankenhäusern, bei denen die IT von Malware in Beschlag genommen wurde. Solche Szenarien gilt es in einem digitalisierten Gesundheitssystem um jeden Preis zu vermeiden, zumal schon im kommenden Jahr die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf dem Plan steht.
Die ePA soll das Fundament des digitalisierten Gesundheitswesens in Deutschland bilden. Als zentraler Datenhub nimmt die ePA detaillierte Informationen zu Befunden, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichten, Impfungen, Medikationsplänen und mehr auf. Bei Bedarf können diese Daten an Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte oder auch Krankenkassen weitergeleitet werden, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu ermöglichen und unnötige Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. Diese hochsensiblen Daten müssen zuverlässig vor unberechtigtem Zugriff oder Manipulation geschützt sein, im Zweifel hängt davon das Leben der Betroffenen ab.
Myra sichert Webseiten und Online-Portale von Bundesbehörden wie Infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie auch das Webportal des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Über die Webseiten von BZgA und BMG versorgt das Bundesgesundheitsministerium die Bevölkerung etwa über die wichtigsten Informationen rund um das Coronavirus.