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E-Rezept
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Rund 500 Millionen Rezepte werden jedes Jahr in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt. Doch die Tage des klassischen Papier-Rezeptes sind gezählt: Mit der Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) wird das ausgedruckte Muster-16-Formular schon seit Mitte dieses Jahres 2021 für gesetzlich Krankenversicherte zunehmend zum Auslaufmodell. Auch wenn die Verschreibung in naher Zukunft nur noch gänzlich digital vorliegt, hat sie dennoch den Rechtsstatus einer Urkunde. Es ist geplant, dass auch privat Versicherte in Zukunft E-Rezepte empfangen und einlösen können. Darüber hinaus werden weitere Rezept-Formulare digitalisiert, darunter Betäubungsmittelrezepte, T-Rezepte (Sonderrezepte für bestimmte Wirkstoffe), DiGA-Verordnungen, Grüne Rezepte.
DasE-Rezept ist lediglich ein Baustein innerhalb der sehr umfassenden Digitalisierungs-Initiative der Bundesregierung.
Die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.
Das Gesetz, das nun auch die Ausstellung und Einlösung eines ärztlichen Rezeptes auf digitalem Wege ermöglicht, ist seit dem 20. Oktober 2020 in Kraft. Anders als das altbewährte Papier-Rezept verfügt das E-Rezept über zusätzliche digitale Anwendungen: Dazu gehören nützliche Funktionen wie die Medikationserinnerung oder der Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. So ist sichergestellt, dass es bei der Einnahme mehrerer Medikamente nicht zu unerwünschten Wechselwirklungen kommen kann.
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Wie bei der Einführung der meisten digitalen Prozesse ist auch beim E-Rezept die Idee dahinter, das Leben für alle Beteiligten einfacher zu machen.
Schritt 1 – Die Ausstellung in der Praxis
Auf Ärzte-Seite wird die Verordnung wie gewohnt über die Verordnungssoftware in der Praxis erstellt. Das E-Rezept wird anschließend mit dem elektronischen Heilberufsausweis signiert und abgeschickt – im Idealfall mit nur zwei Klicks. Wie das herkömmliche Rezept auf Papier muss auch das E-Rezept unterschrieben werden – und zwar mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Das Sicherheits-Level einer solchen QES ist sehr hoch: Ärzte und Psychotherapeuten müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in ein entsprechendes Lesegerät stecken, sondern auch noch eine PIN eingeben. Das E-Rezept wird nach der Signatur verschlüsselt an den Fachdienst E-Rezept in der Telematikinfrastruktur übermittelt. Dort steht es bis zu 100 Tage nach Einlösen des Rezeptes zur Verfügung. Für den Arzt ist damit alles erledigt.
Schritt 2 – Vom Arzt zum Versicherten
Der Versicherte kann auf das E-Rezept mithilfe eines Tokens zugreifen. Dabei hat er die Wahl: Entweder der Versicherte lässt sich das elektronische Rezept direkt digital in der E-Rezept-App der gematik anzeigen oder er lässt sich den Token als Datamatrix-Code ausdrucken. Im Gegensatz zum Ausdruck kann der Versicherte mithilfe des digitalen Codes in der E-Rezept-App die Verfügbarkeit von verordneten Medikamenten bei bis zu drei (Online-)Apotheken vorab elektronisch abfragen.
Schritt 3 – Die Einlösung in der Apotheke
Dann geht es weiter wie gewohnt: Das E-Rezept muss in einer (Online-)Apotheke in Deutschland eingelöst werden. Dabei wird der Token digital der Apotheke der Wahl zugewiesen. Den ausgedruckten Datamatrix-Code kann vor Ort jede Apotheke mit einem Scanner einlesen, sich die Rezeptinformationen aus der Telematikinfrastruktur anzeigen lassen und dann direkt in das Warenwirtschaftssystem übernehmen.
Sobald die Verfügbarkeit eines Arzneimittels angefragt wird, werden der ausgewählten Apotheke alle Rezeptinformationen angezeigt, die zur Überprüfung der Lagerbestände benötigt werden. Die Anfragen können direkt im Warenwirtschaftssystem eingesehen und beantwortet werden.
Nach der Dispensierung wird eine durch den Fachdienst signierte Quittung ausgestellt, die die Apotheke für die Abrechnung mit der Krankenversicherung verwenden kann.