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NIS-2: Plötzlich KRITIS und was nun?
Die NIS-2-Richtlinie, offiziell als Richtlinie (EU) 2022/2555 bekannt, zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Sie erweitert die Anforderungen und umfasst strengere Maßnahmen für Risikomanagement und die Meldung von Sicherheitsvorfällen an zentrale Behörden. Kritische Organisationen werden in wesentliche und wichtige Einrichtungen unterteilt. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Die NIS-2-Richtlinie beinhaltet auch strengere Haftungsregeln für die Geschäftsleitung der betroffenen Organisationen und erweitert die Zahl der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen.
Unternehmen und Betreiber von digitalen Einrichtungen und Diensten in Deutschland sind von der NIS-2-Richtlinie betroffen. Die Richtlinie erweitert den Kreis der betroffenen Organisationen erheblich und umfasst nun auch kleinere Unternehmen, die für die Wirtschaft oder Gesellschaft als wesentlich erachtet werden. Diese Organisationen müssen wichtige Maßnahmen zur Cybersicherheit umsetzen, um den Anforderungen der EU-Richtlinie zu entsprechen. Dazu gehören öffentliche und private Unternehmen aus bestimmten Sektoren mit mindestens 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro.
Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßige Risikobewertungen ihrer IT-Systeme durchzuführen, um potenzielle Risiken und Schwachstellen zu identifizieren und entsprechende Abwehrmaßnahmen zu implementieren.
Die Richtlinie schreibt Vorgaben zum Vorfallsmanagement vor, einschließlich Berichtspflichten und Reaktionsplänen, die dazu beitragen, auf Zwischenfälle schnell und effizient zu reagieren.
Durch die Einhaltung von NIS 2 erhöhen Unternehmen ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen, was zu einer sicheren digitalen Umgebung führt.
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Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-weite Vorschrift, die darauf abzielt, ein hohes Maß an Cybersicherheit über alle Mitgliedsstaaten hinweg zu gewährleisten. Sie erweitert und aktualisiert die ursprüngliche NIS-Richtlinie.
Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro, die zu einem von 18 festgelegten Sektoren gehören, müssen die Richtlinie befolgen.
Es gibt spezifische Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen, einschließlich Sanktionen für Nichteinhaltung, um die Einhaltung der Richtlinie sicherzustellen.
Das Fact Sheet zur NIS-2-Richtlinie ist kostenlos und ohne Anmeldung verfügbar. Sie finden darin die wichtigsten Informationen zu NIS-2 auf deutsch zusammengefasst.